Lektion 6

  1.  L E K T I O N  6  666666666666666666666666666666666           
  2. An FEB:  Logo-FB vorstellen
  3. 6. Verkehrszeichen  und Verkehrseinrichtungen 1-19
  4. sowie Bahnübergänge20-29
  5. a) Verkehrszeichen     und -
  6. Einrichtungen     
  7. Gefahrzeichen,
  8. Vorschriftzeichen,
  9. Richtzeichen
  10. sonstige Zeichen (Zusatzschilder),
  11. Verkehrseinrichtungen       
  12. Wissen um die Systematik und Logik
  13. Formen,
  14. Farben,
  15. Piktogramme,
  16. Schrift der Verkehrszeichen,
  17. „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
  18. Verkehrszeichen-§39,
  19. Farbe' Form ' 
  20. Kategorien?
  21. Gefahr-§40 mahnen, erhöhter Aufmerksamkeit.  Vorschrift-§41, angeordnete Ge- oder Verbote befolgen.
  22. Richt-§42.     
  23. Verkehrseinrichtungen-§43 
  24. Richtiges Verhalten
  25. Straßen, die durch Z 244 als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern befahren werden.
  26. Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
  27. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen.
  28. Alle Fahrzeuge dürfen dort bis zu 30 km/h fahren.
  29. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, was im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt ist, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
  30. Verkehseinrichtungen-§43,
  31. Symbole.  (gelesen-§45?).
  32. "Seit 1971 gibt es keine Gebots & Verbotszeichen mehr!!!"
  33. Vorsicht, Wildwechsel! 
    Die Bilanz 2003 rund 50 Tote und über 2500 Verletzte Autofahrer bei Wildunfällen.
  34. Pro Stunde werden in De. im Durchschnitt 25 Rehe überfahren und täglich entsteht ein Schaden von ca. 1,2 Millionen.
  35. Wie können wir solche Wildunfälle vermeiden?
    „Mehr Sicherheit für den Krad- und Autofahren bedeutet auch mehr Sicherheit für das Wild. Die Paarungszeit stellt ein besonderes Risiko dar, deshalb appelliert unsere Fahrschule an alle Verkehrsteilnehmer besonders umsichtig zu fahren. 40816fs

  36. b) Bahnübergänge      Sicherheits- und umweltbewusstes Verhalten an Bahnübergängen
  37. § 19 (1) Nr. 3, (2) Nr. 5. Seit 01.04.13 Überholverbot an Bahnübergängen ab 3-Streifiger Bake    § 19 Bahnübergänge 
  38. Abs. 1 Nr.3 Überholverbot vom Gefahrzeichen bis zum Übergang
  39. - soll in Lektion 6 und Lektion 9 eingearbeitet werden und bei Klasse C in Lektion 3 Abs. 2 Nr. 5 neu! Pfeifsignal
  40. §19-Bahnübergänge     - mäßige Geschwindigkeit,       verhalten    horchen  Fenster öffnen     
  41. Radio - Beleuchtung     Abblendlicht, Fernlicht verboten            - Fahren bei Dunkelheit - schlechter Sicht,  
  42. Übersehbarkeit             der Strecke      Nebel ~
  43.  
  44. Neue Verkehrszeichen 2006 für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten
  45. Seit 1. April 2006 gelten zwei neue Verkehrszeichen für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten. Autofahrer müssen dann im Tunnel immer das Abblendlicht einschalten. An beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden. Das gefährliche Wenden in Tunneln wird mit 40 Euro und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister bestraft.
  46. Zeichen 327 (Tunnel)      Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)
  47.  
  48. Seit 1. Sept. 2009. Welche VZ (3?) stehen nur links? Irreführende VZ = ABK Parallele-Fahrbahn, cb. 130910fs
  49.  
  50. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  51.  
  52. L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:48Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs
  53. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  54. Logy-FB Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen, Kontrolle,
  55.  
  56.  
  57. Szymanski***** die 5-Sterne Fahrschulen in Dortmund             
    Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999.
  58. Grundlehrplan für alle Klassen                                  29.06.13  /181085D21S2July  8, 1992Seite4  
  59. Lehrmittel :| =s. Recht im Verkehr ª= Modell, µ = Dia,  ^ = Folien, * = Muster, \=LM n. vorhanden
  60.  
  61. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  62. L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:49Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs