Lektion
- Lektion 4 444444444444444444444
- An FEB: DINa6 - Hefte, besprechen, Karte ausfüllen, einsammeln. SHI-Nr. 9 „Autofahren außerorts“
- 1. starten mit § 1 StVO Grundregeln -1900!
- b) Grundregel § 1 StVO cd 1/2 Defensives Fahrverhalten ~ "Beispiele ~"? Allgemeine Verkehrsregeln
- d) Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z.B. Alleen)
- Gefahrenlehre, Fehlerformen des Fahrverhaltens
- Wahrnehmungsirrtum: Autobahn, schmale oder breite Straßen, stark zu geparkte Straßen
- Wahrnehmungsdefizite: Durch kurzsichtige Lebensumstände (TV und PC) den Weitblick verlernt.
- Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel, Stau
- Beobachtung: Blick- Dauer, zu lang, Doppelblick, Kontrollblick, Schulter-, richtige Seite
- Blickrichtung sinnvoll ~ Sichtkontakt ~- Fußgänger ~- Kinder ~- Kfz-Führer ~ Rückwärtsfahren ~
- Spiegel ~ Nachfolgender Verkehr ~ Toter Winkel ~ Fahrstreifenwahl PKW, Krad, 3,5 Tonnen
- Stauende auf der Autobahn, was und wie beobachten? Wie verhalten?
- Schwerbehindertenausweis?
- Gefahren: Blicklenken wodurch entsteht es?
- Gesicht und Augen des Linksabbiegers wahrnehmen.
- Überleitung zu …
- 4. Straßenverkehrssystem? und seine Nutzung? cd 1/4
- a) Verkehrswege und ihre Bedeutung10-19 Straße20-29, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, 15’
- §2 Straßenbenutzung, Stadtfahrt (igo), regelnde Verkehrszeichen, Do – Borsigplatz, Baustelle
- §7 Fahrstreifenbenutzung, §7 (3a) drei oder fünf Fahrstreifen, der mittlerer darf nur zum Abbiegen verwendet werden. (seit 1. Sept. 2009)
- §7 (3b) Vier oder sechs Fahrstreifen, die Gegenfahrstreifen dürfen nicht zum Überholen benutzt werden.
- §7 (3c) Wenn ago drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind darf der ganz linke nur von Fahrzeugen ohne Anhänger und Fahrzeugen bis 3,5 t benutzt werden.
- Fahrbahnmarkierungen, erkennen, wahrnehmen und handeln,
- §8 (1a) Kreisverkehr -, Dauerlichtzeichen ª,
- Kreisverkehr wann blinken? (Der kreisförmige Verkehr?
- § 8 Vorfahrt siehe Lektion 5 Abs. 1a Kreisverkehr hier in Lektion 4 kurz klären.
- § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Abs.3a Benutzung von Fahrstreifen
- soll in Lektion 4 - Fahrstreifenbenutzung eingefügt werden
- Die Überlandfahrt~225´ außerhalb geschlossener Ortschaft-Fahrschülerausbildungsordnung-§5 Straßenkarte, Navi
- ~ Beleuchtungsfahrt igo, ago, wann? Dauer? Gefahren ~ 90´
- § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Abs. 4 Besonderheiten der Radfahrer in Lektion 4 mit einfügen - Radwege/ Sonderwege. Abs. 3b markierte Fahrstreifen soweit erforderlich hier in Lektion 4
- Sonderfahrstreifen, Sonderwege, §18-Autobahn (180´) und Kraftfahrstraße (§§4&5!),
- Seit 01.04.13 § 7a Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
- §18-Autobahnen und Kraftfahrstraßen §16,2 Warnblinklicht im Stau, wie verhalten wenn wir an ein Stauende kommen, Streckenplanung mit Kartenplanung. Einfahren wie? Einfahren lassen wie? Parkplatz & Pausen, Rufsäule, vom Seitenstreifen losfahren, wie?
- §4-Abstand, LKW=50m, Kolonnenfahrt, halber Tacho, 2sec. Pfostenabstand Autobahn=50m
- § 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- (1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
- (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
- (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
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- Wer auf sein Glück hofft und für sein Glück nicht hart arbeitet, hofft vergebens! 904fs
- M:\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1101Nr118.docErstelldatum21.01.2011 08:01:00fs21.01.2011 08:01
- SzymanskiFahrschulen Dortmund Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999.
- Grundlehrplan für alle Klassen 29.06.13 /181085D21S2July 8, 1992Seite4
- Lehrmittel :| =s. Recht im Verkehr ª= Modell, µ = Dia, ^ = Folien, * = Muster, \=LM n. vorhanden