Lektion

  1. L E K T I O N  12    12-12-12-12-12-12-12-12-12-12
  2. An FEB: ASF-Blatt(Büro)
    Flyer 141-ASF & 145-ASP, der FL bringt es den FEB näher!
     
  3. 12. Lebenslanges Lernen.                                                                   
  4. Die Wiederholung ist die Mutter des Lernens! 
  5. Wie kann ich Sinnvoll lernen? 
  6. Lernsysteme.
  7. Beim Lernen muss man sich körperlich entspannen.
    Ohne Lärm (Musik) geht es besser.
  8. a) Besondere Risikofaktoren  bei - Fahranfängern
    1-9a
  9. Jungen Fahrern (10-19) 18-24J   -
    Älteren Fahrern (20-29)
  10. 1aRisikofaktoren  bei Fahranfängern?
  11. 10a Jungen Fahrern
  12. 20a Älteren Fahrern
  13. b) Hilfen insbesondere durch - Aufbauseminare für Fahranfänger = ASF (1-9)  (Führerschein auf Probe) 
  14. - Aufbauseminare für Punktauffällige = ASP (10-19)
  15. 1b Fahrerlaubnis auf Probe >Herbst 1986
  16. -b2 ASF Nachschulung: Vier Sitzungen a 135Min. 
    eine Fahrprobe, keine Prüfung. 
  17. -b10 ASP; den Vorgang beschreiben,
    wie und was läuft da ab?  
  18. Probezeit verkürzen: Die Zweite Phase. Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)  404
  19. FL müssen die Teilnahmebescheinigung in Kopie an BASt senden. FLZ 7/04, 8/04 fs
  20. - Verkehrspsychologische Beratungsgespräche         - Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
  21.  
  22. c) Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
  23. 1c Fahrschulpass (FSP)
  24. c2
  25. d) Verkehrssicherheit durch Weiterbildung (d1-9)
  26. d1
  27. e) Sicherheitstraining (e1-9)
  28. e1
  29. f) Kurse zur umweltschonenden Fahrweise (f1-9)
  30. f1
  31. Die Plaketten-Verordnung        
    Feinstaub und Fahrverbote
  32. Die EU zwingt zum Handeln: Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen soll in Zukunft Pkw's und Lkw's mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt bleiben. Anlass ist die durchaus kritisch zu sehende Feinstaub-Belastung, zu welcher aber gerade der Pkw-Verkehr kaum beiträgt. Was auf den Autofahrer an neuen Regelungen zukommt, haben wir hier zusammengestellt. 
  33. Schadstoffgruppe 1 - Keine Plakette
  34. Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug keine Plakette zugeteilt werden:
  35. Schadstoffgruppe 2 - Rote Plakette
  36. Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden:         Die Rote Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 2 und umfasst:    Diesel-Pkw Euro 2
  37. Schadstoffgruppe 3 - Gelbe Plakette
  38. Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden:         Die Gelbe Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 3 und umfasst: Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
  39. Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
  40. Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette
  41. Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden.         Die Grüne Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und umfasst Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4. Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4
  42. Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
  43. Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
  44. Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
  45. L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\ T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:49Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs
  46. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund

  47. SzymanskiFahrschulen Dortmund             Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999.
  48. Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
  49. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  50. L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\ T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:49Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs