LEKTION 11
- L E K T I O N 11 11-11-11-11-11-11-11-11-11
- Logy1104
- An FEB: Heft Notfallrettung
- 11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- a) Benutzung1-9
- von Beleuchtungseinrichtungen10-19
- 15’ Nicht die Technik!
- Glühlampen
- nicht Birnen
- oder Leuchtkörper!
- b) Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen1-9
- Blaues- und gelbes Blinklicht10-19,
- Sonderrechte20-29
- c) Verhalten nach Verkehrsunfall1-9
- Absichern10-19
- und Hilfeleistung20-29
- für Verletzte30-39
- Verpflichtungen40-49
- d) Ahndung von Fehlverhalten1-9
- Verwarnung10-19,
- Bußgeld20-29,
- Fahrverbot30-39,
- Strafe40-49
- e) Verkehrszentralregister1-9
- Punktsystem10-19
- f) Entzug der Fahrerlaubnis1-9
- g) Verlust des Versicherungsschutzes1-9 Schadensersatz10-19, Regress20-29
- h) Begutachtungsstelle für Fahreignung1-9 Medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU) 10-19
- §17 Beleuchtung Benutzung 1a ~,
- Bedienung
- 2a, manuell,
automatisch,
Kontrolle? - Tagfahrlicht ist nur vorn!
10a. Was ist Tagfahrlicht?
Eine autarke (unabhängig) Lichtfunktion speziell für die Verkehrssituationen am Tag (Abblendlicht, Fernlicht etc.). - Was ist eine Tagfahrleuchte? Eine Signalleuchte, die Tagfahrlicht gemäß der ECE-Regelung 87 erzeugt.
- 11a. Kurvenlicht, wie?
- Fahren bei schlechter Sicht,
wann einschalten,
wie schnell mit Abblendlicht,
auch auf AB?
Schalter für Licht auch Automatik.
Leuchtweiten Regulierung auch Automatik.
Wann und wo Fernlicht? - Licht im Tunnel, wie?
Nicht in Fernlicht schauen. - 1b. Freie Bahn schaffen heißt nicht in jedem Fall anhalten
- 10b Blinklicht bedeutet, erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit
- -b11 Blaues Blicklicht für
Krankenwagen,
Feuerwehr und Polizei (besitzen Einsatzhorn) - -b12 Gelbes Blicklicht für große und schwere Fahrzeuge und Fahrzeuge für Aufgaben auf der Straße
- §38 Blaues und gelbes Blinklicht,
ohne Einsatzhorn,
mit Einsatzhorn,
freie Bahn schaffen - Auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen
eine Gasse bilden,
immer rechts neben dem ganz linken Fahrstreifen? - §34 Unfall-Info
Unfallfaktoren im Straßenverkehr, 1c,10c, 20c, 30c, 40c - Verhalten nach Verkehrsunfall 1c.
Sofort Anhalten 2c, Den Unfall wie melden? 3c - Verkehrs-Unfallflucht, angemessene Zeit (1 Std.) warten. 4c. Unfallflucht-§142 StGB *
- Absichern, wie 10c? beiseite fahren 11c
- Erste Hilfe leisten 20c
- Unfall im Tunnel, Schlüssel stecken lassen, warum 40c? Wie flüchten 41c?
- Warnweste wie & wo geregelt 45c?
- Gefahrenlehre - Unfall
- Handy-Unfälle,
Handy auch für Uhrzeit tabu –
OLG Hamm Az.: 2 Ss IWi 177/05 - Wildunfälle
- Erkenntnisse der Unfallursachenanalyse,
- ALKOHOL: 0,5 Promille-Grenze
- Ordnungswidrigkeiten §24a StVG
- ASF 1e, ASP 10e
- MPU 10h (Umgangssprachlich bekannt als Idiotentest)
- Zu wenig Schlaf ist wie 0,5 Promille
- Schlafentzug wirkt wie mehrere Glas Bier: Wer nachts nur vier Stunden geschlafen hat, verhält sich im Straßenverkehr so, als hätte er 0,5 Promille Alkohol im Blut. Das haben Wissenschaftler der Landesnervenklinik in Graz herausgefunden. Nach einer durchwachten Nacht entspreche das Reaktionsvermögen sogar einem Alkoholpegel von 0,8 Promille. Ein unausgeschlafener Autofahrer gefährde demnach sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich. – dpa909fs
- Glück ist, wenn man Glück nicht brauch!
- M:\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1101Nr118.docErstelldatum21.01.2011 08:01:00fs21.01.2011 08:01 Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
- Logy-FB Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen, Kontrolle,
- Szymanski Fahrschulen Dortmund
Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999. - Grundlehrplan für alle Klassen 29.06.13 /181085D21S2July 8, 1992Seite4
- Lehrmittel :| =s. Recht im Verkehr ª= Modell, µ = Dia, ^ = Folien, * = Muster, \=LM n. vorhanden
- Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
- L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\
- T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:49
- Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs