LEKTION 11

  1.  L E K T I O N  11   11-11-11-11-11-11-11-11-11
  2. Logy1104
  3. An FEB: Heft Notfallrettung
  4. 11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  5. a)      Benutzung1-9 
  6. von Beleuchtungseinrichtungen10-19           
  7. 15’ Nicht die Technik! 
  8. Glühlampen 
  9. nicht Birnen 
  10. oder Leuchtkörper!
  11. b)     Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen1-9 
  12. Blaues- und gelbes Blinklicht10-19, 
  13. Sonderrechte20-29
  14. c)   Verhalten nach Verkehrsunfall1-9   
  15. Absichern10-19 
  16. und Hilfeleistung20-29 
  17. für Verletzte30-39
  18. Verpflichtungen40-49
  19. d) Ahndung von Fehlverhalten1-9         
  20. Verwarnung10-19, 
  21. Bußgeld20-29, 
  22. Fahrverbot30-39, 
  23. Strafe40-49
  24. e) Verkehrszentralregister1-9   
  25. Punktsystem10-19
  26. f) Entzug der Fahrerlaubnis1-9
  27. g) Verlust des Versicherungsschutzes1-9         Schadensersatz10-19, Regress20-29
  28. h) Begutachtungsstelle für Fahreignung1-9       Medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU) 10-19
  29. §17 Beleuchtung Benutzung 1a ~, 
  30. Bedienung 
  31. 2a, manuell,
    automatisch,
    Kontrolle?
  32. Tagfahrlicht ist nur vorn!
    10a. Was ist Tagfahrlicht? 
    Eine autarke (unabhängig)  Lichtfunktion speziell für die Verkehrssituationen am Tag (Abblendlicht, Fernlicht etc.).
  33. Was ist eine Tagfahrleuchte? Eine Signalleuchte, die Tagfahrlicht gemäß der ECE-Regelung 87 erzeugt.
  34. 11a. Kurvenlicht, wie?
  35. Fahren bei schlechter Sicht,
    wann einschalten,
    wie schnell mit Abblendlicht,
    auch auf AB?
    Schalter für Licht auch Automatik.
    Leuchtweiten Regulierung auch Automatik.
    Wann und wo Fernlicht?
  36. Licht im Tunnel, wie?
    Nicht in Fernlicht schauen.
  37. 1b. Freie Bahn schaffen heißt nicht in jedem Fall anhalten
  38. 10b Blinklicht bedeutet, erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit
  39. -b11 Blaues Blicklicht für
    Krankenwagen,
    Feuerwehr und Polizei (besitzen Einsatzhorn)
  40. -b12 Gelbes Blicklicht für große und schwere Fahrzeuge und Fahrzeuge für Aufgaben auf der Straße
  41. §38 Blaues und gelbes Blinklicht,
    ohne Einsatzhorn,
    mit Einsatzhorn,
    freie Bahn schaffen                
  42. Auf Autobahnen und
    Kraftfahrstraßen
    eine Gasse bilden,
    immer rechts neben dem ganz linken Fahrstreifen?
  43. §34 Unfall-Info               
    Unfallfaktoren im Straßenverkehr, 1c,10c, 20c, 30c, 40c
  44. Verhalten nach Verkehrsunfall 1c. 
    Sofort Anhalten 2c, Den Unfall wie melden? 3c
  45. Verkehrs-Unfallflucht, angemessene Zeit (1 Std.) warten. 4c. Unfallflucht-§142 StGB *
  46. Absichern, wie 10c? beiseite fahren 11c
  47. Erste Hilfe leisten 20c
  48. Unfall im Tunnel, Schlüssel stecken lassen, warum 40c? Wie flüchten 41c?
  49. Warnweste wie & wo geregelt 45c? 
  50. Gefahrenlehre - Unfall
  51. Handy-Unfälle,
    Handy auch für Uhrzeit tabu –
    OLG Hamm Az.: 2 Ss IWi 177/05
  52. Wildunfälle
  53. Erkenntnisse der Unfallursachenanalyse,
  54. ALKOHOL:  0,5 Promille-Grenze
  55. Ordnungswidrigkeiten §24a StVG
  56. ASF 1e, ASP 10e
  57. MPU 10h (Umgangssprachlich bekannt als Idiotentest)
  58. Zu wenig Schlaf ist wie 0,5 Promille
  59. Schlafentzug wirkt wie mehrere Glas Bier: Wer nachts nur vier Stunden geschlafen hat, verhält sich im Straßenverkehr so, als hätte er 0,5 Promille Alkohol im Blut. Das haben Wissenschaftler der Landesnervenklinik in Graz herausgefunden. Nach einer durchwachten Nacht entspreche das Reaktions­vermögen sogar einem Alkoholpegel von 0,8 Promille. Ein un­ausgeschlafener Autofahrer gefährde demnach sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich. – dpa909fs
  60.  
  61. Glück ist, wenn man Glück nicht brauch!
  62. M:\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1101Nr118.docErstelldatum21.01.2011 08:01:00fs21.01.2011 08:01  Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  63. Logy-FB Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen, Kontrolle,
  64.  
  65. Szymanski Fahrschulen Dortmund             
    Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999.
  66. Grundlehrplan für alle Klassen                                 29.06.13  /181085D21S2July  8, 1992Seite4  
  67. Lehrmittel :| =s. Recht im Verkehr ª= Modell, µ = Dia,  ^ = Folien, * = Muster, \=LM n. vorhanden
  68. Copyright © Franz Szymanski - Dortmund
  69. L:\#FS11\Ausbildung905\Ausbildung905\Lehrplan99\
  70. T99B1108Nr118.doc05.08.2011 12:49
  71. Erstelldatum 05.08.2011 12:47:00pc40fs