Punkte Tilgung:
Die Eintragungen im Verkehrsregister werden nach folgenden Fristen und einer Überliegefrist von 1 Jahr automatisch getilgt.
Zwei Jahre:
- Die Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach dem Eintrag getilgt. (passiven Punktelöschung)
- Die Bedingung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteten Punkte dazugekommen, sonst bleiben alle Flensburger Punkte bestehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.
Fünf Jahre:
- Die Punkte Löschung bei Straftaten erfolgt erst nach fünf Jahren.
- Alkohol- und Drogenfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind hierbei allerdings ausgenommen (= zehn Jahre).
Zehn Jahre:
- Trunkenheitsfahrten (Alkohol- und Drogenfahrten) und Führerscheinentzug werde nach 10 Jahren gelöscht.
- Auch die Punkte in den übrigen Fällen werden in Flensburger gelöscht.
Punkte in Flensburg |
||
Bei mehr als 3 Punkte, kein begleiten beim Fahren mit 17 möglich! |
1 |
|
2 |
||
3 |
||
4 |
Punkteabbaukurs
4 Punkte |
|
5 |
||
6 |
||
Verwarnung und |
7 |
|
8 |
||
9 |
Freiwilliger
Punkteabbaukurs |
|
10 |
||
11 |
||
12 |
||
Teilnahme |
13 |
|
14 |
Freiwillige |
|
15 |
||
16 |
||
17 |
||
Die Fahrerlaubnis |
18 |
Die Fahrerlaubnis |