Vorbedingungen zur praktischen Prüfung
- Die Prüfung planen
- Mit dem Fahrlehrer frühzeitig die Prüfung planen
- Die eigene Zeitplanung auf die Prüfung einrichten
- Wenn möglich keinem Anderen von der Prüfung erzählen
- Nur ein Sachkundiger (Fahrlehrer) ist berechtigt den Fahrschüler zur Prüfung anzumelden.
- Die theoretische Prüfung muss bereits bestanden sein.
- Die praktische Ausbildung muss vom Fahrlehrer abgeschlossen sein und als abgeschlossen auf dem Fahrschulpass ersichtlich sein.
- Die Bewertung der Fähigkeiten sollte deutlich mehr als 70% erreicht haben.
- Unter 70% ist die Prüfung nur durch Zufall zu bestehen.
- Logy-Fragebogen für sicheres bestehen der Prüfung intensiv trainiert.
- Alle Informationsschriften bekommen und gelesen
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Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt vor: Der Fahrlehrer darf Dich erst dann zur
Prüfung anzumelden, wenn Du ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
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Prüfungsvorbereitungen:
Vertraue bitte unseren Kenntnissen, das erspart Dir Zeit, Ärger und Geld.
Prüfaufgaben - praktische Übungen - Klasse B
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