Grundlehrplan Theorie alle Klassen
Szymanski****** die fünf Sterne - Fahrschulen
Lektion 12
L E K T I O N 12
An FEB: ASP Informationen
Punkteabfrage in Flensburg
12. Lebenslanges Lernen.
a) Besondere Risikofaktoren bei
- Fahranfängern
- Was sind die Probleme junger Fahranfänger?
- Jungen Fahrern 18-24J
- Älteren Fahrern
- Die reifen Verkehrsteilnehmer sind ordentlich unterwegs
- Medikamente können das Fahrverhalten erheblich einschränken
- Erkrankungen sind für Fahrzeugführer eine Belastung
- Wer gesund ist kann bis bis ins hohe Alter sicher am Verkehr teilnehmen
- Jedes Gerede, welches nach einem Unfall eines älteren Verkehrsteilnehmer aufkommt, will uns weis machen älterer verursachen häufig Unfälle. Genau das ist falsch!
- Verkehrsteilnehmer im reifen Alter können allgemein als nüchterne und vorausschauende angesehen werden.
b) Hilfen insbesondere durch
- ASF = Aufbauseminare für Fahranfänger
Führerschein auf Probe Fahrerlaubnis auf Probe seit Herbst 1986
- Aufbauseminare für Punkteauffällige (FES)
Bis 8 Punke werden 4 abgebaut,
bis 13 Punkte minus 2,
bis 18 Punkte 0 Punkte Gutschrift aber dafür kein MPU.
ASP und ASF Nachschulung: Vier Sitzungen a 135Min. eine Fahrprobe, keine Prüfung
ASP; den Vorgang beschreiben
Aufbauseminar Fahranfänger & Punkte-auffällige
Aufbauseminare soll Fahrerlaubnisinhabern, die durch Verkehrsverstöße
aufgefallen sind, die Möglichkeit geben, ihre Einstellung im Straßenverkehr zu
ändern und dadurch einem Entzug der Fahrerlaubnis vorzubeugen. Jedes Seminar findet in Gruppen zu 6 bis zu 12 Teilnehmern statt.
Es gibt drei Arten von Aufbauseminar:
- Die Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Fahrerlaubnisinhaber die in der Probezeit (2 Jahre) bei einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße aufgefallen sind, müssen zur Nachschulung. Die Probezeit verlängert sich somit auf vier Jahre.
Von der Fahrerlaubnisbehörde wird in diesem Fall ein Aufbauseminar angeordnet. Das Seminar wird in einer dafür zugelassenen Seminarfahrschule durchgeführt. Die Teilnahme am Seminar ist
Pflicht.
Bei Nichtteilnahme erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Fahranfänger sind oft mit verschiedenen Problemen unterwegs und sind dadurch übermäßig an Verkehrsvergehen und Verkehrsunfällen beteiligt.
Das ASF-Seminar ist speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, es geht hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.
- Besonderes Aufbauseminar für Alkohol- oder Drogen-auffällige
Fahrerlaubnisinhaber die unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen am Verkehr teilgenommen haben müssen zu einem besonderes Aufbauseminar.
Diese Aufbauseminare werden von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.
Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.
Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der "Verkehrspsychologischen Beratung" teilnehmen.
Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.
» Weitere Informationen zur "Verkehrspsychologischen Beratung"
Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 300,00 € bis 450,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 350,00 €.
- Voraussetzung für die Teilnahme:
An einem Aufbauseminar kann nur alle fünf Jahren teilgenommen werden.
- Verkehrspsychologische Beratungsgespräche - Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
c) Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
d) Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
e) Sicherheitstraining
f) Kurse zur umweltschonenden Fahrweise (bei uns in der Fahrschule)
Unfälle in Bildern
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
Zur Lektion 13-13-13-13-13-13-13-13-13-13-13-13-13
Szymanski Fahrschulen Dortmund
- Nur gültig bis 2014
-
Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer
( Aufbauseminar für Punkteauffällige)
Bei Fahrerlaubnisinhabern die 4 bis 8 Punkte haben, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme bringt Ihnen einen Punkteabzug von 4 Punkten.
Wer zwischen 9 und 13 Punkten hat, den weist die Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin.
Hier können dann 2 Punkte abbauen.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht und wird von der Fahrerlaubnisbehöre
angeordnet. Eine Punktelöschung findet durch die Teilnahme am Aufbauseminar hierbei nicht statt.
Durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (gemäß § 71 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht jedoch die Möglichkeit sein Punktekonto um immerhin 2 Punkte zu
reduzieren.
Die Nichtteilnahme am Aufbauseminar bei 14 bis 17 Punkten führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG).
Die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar ist Pflicht, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Eine Prüfung findet nicht statt.
Weitergehende Informationen
09.05.2007
der Klassen A, A1 Motorrad, B PKW, C LKW, D Bus, M, T, gem. § 4,2 der Fahrschülerausbildungsordnung
Lektion zu je einer Doppelstunde von 90 Minuten.
In Klammern ( ) =Absatz, #=Nr. ~=Gefahrenlehre beachten SHI=Sicherheitsinfo
Vorhandene Lehrmittel: |= s. Recht im Verkehr (Vogel Verlag)
ª= Modell, µ = Dia, ^= Folien, *= Muster (Info-Blätter), =LM n. vorhanden
[Kursiv = Büro + FL: Das Büro legt dem FL unaufgefordert die in Kursiv geschriebenen Unterlagen vor]
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