Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B (2 Doppelstunden)
Lektionen 13 & 14 nur für die Klasse B, den PKW
>>>>> Lektion 13 <<<<<
1. Technische Bedingungen, Personen- und
Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit
Kraftfahrzeugen
a) Technik, Physik
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
- Der Viertakrmotor - Ottomotor
- Mehrzylindermotor
- Der viertakt Dieselmotor
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO 1)
-
Wirkung von Kräften beim Fahren,
physikalische Gesetzmäßigkeiten - Starthilfe mit einem Starthilfekabel
Schneeketten montieren
b) Personen- und Güterbeförderung
- Personenbeförderung
c) Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- Energiesparende Fahrweise
- Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
>>>>> Lektion 14 <<<<<
Nur für die Klasse B, den PKW
2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
a) Fahrgeschwindigkeit
> Fehler beim Fahren mit Anhängern
c) Fahren bei
unterschiedlichen
Straßen- und Witterungsverhältnissen
d) Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
e) Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
f) Bremsen
- Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) 1)
- Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)
- Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
g) Zusammenstellung von Zügen
- Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- Beleuchtung
Tagfahrlicht, ab wann für wen?
- Seit dem 7. Februar 2011 müssen neue Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen die erstmals in der EU in den Verkehr kommen mit Tagfahlicht ausgestattet sein.
- Ab August 2012 auch für Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
h) Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
i) Abgrenzung zur Klasse BE. 1)
Fundstelle des Originaltextes:
BGBl. I 1998, 2341;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote