Führerschein seit 19.01.2013

Anmeldung zur Nachschulung oder Punkteabbau.


Klassen: B, B 96, BE gültig seit dem 19.01.2013

 

Klasse B PKW mit bestimmten Anhängern

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG,

Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

 

Beispiel:

PKW: 1.000 kg und Anhänger 2.500 kg ist OK

PKW: 1.500 kg und Anhänger 2.000 kg ist OK

aber bitte vorher mit einem Fahrlehrer ÜBEN!

 

Klasse B 96 (19.01.2013)

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

 

Praktische Ausbildung: JA

Quasi Prüfung durch den Fahrlehrer: Ja

 

Klasse BE (19.01.2013)

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: Klasse  B
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Praktische Ausbildung: JA
  • Praktische Prüfung: JA

 

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Das zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.