Lastkraftwagen - LKW - Klassen C_CE_C1_C1E
Was die Klassen gemeinsam haben ...
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Führerscheinantrag
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Mindestalter: 18 Jahre, gewerblich 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- Eine Gewichtsbegrenzung gibt es für die Klasse C & CE nicht
- D und D1 Besitzer erhalten automatisch die
Klasse DE oder D1E, wenn CE und C1E vorhanden ist. - zG = zulässige Gesamtmasse
Klasse C
- Schwerere LKW; Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben offen) und Anhänger bis 750 kg zG. - Eingeschlossen: Klassen: C1, L, M
Klasse CE
- Schwerere Lastzüge; Kraftwagen über 3,5 t zG und
- Anhänger über 750 kg zG.
- Eingeschlossen Klassen: C1E, BE, T,
Klasse C1
- Leichtere LKW Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
- Anhänger bis 750 kg zG.
- Eingeschlossen sind die Klassen: L, M
Klasse C1E
- Leichte Lastzüge; Kraftwagen über3,5 t zG bis 7,5 t zG
- Anhänger über 750 kg zG.
- Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12t.
- Vorbesitz: C1
- Eingeschlossen: Klassen BE,
Lehrplan Klasse C, CE, C1, C1E
Klassenspezifischer Stoff Klasse C1 und C
- Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
- Besondere Vorschriften aus der StVO
- Kraftstrang
- Fahrwerk, elektrische Anlage, Beleuchtung
- Lkw-Bremsen 1
- Lkw-Bremsen 2
- Lkw-Bremsen 3 und Fahrzeuguntersuchungen
- Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
- Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
- Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
Für die Klasse C1 sind 6, für die Klasse C 10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu absolvieren.
Klassenspezifischer Stoff Klasse C1E und CE
- Zusammenstellung von Zügen
- Lastzugbremsen 1
- Lastzugbremsen 2
- Fahren mit Zügen