Führerschein mit 17 Jahre*****

Flyer Nr. 8 + 9

Häufige Frage der Begleiter


Reichen meine Kenntnisse zur Begleitung aus?

  • In der Regel kommt es zu schwierigen Situationen, welche durch einer gezielten Einweisung ausgeschlossen werden können.

Wie viele Fahrten sollte ich als Begleiter mindestens absolvieren?

  • Mindestens zwei Einweisungsfahrten des Begleiters erhöhen die Chance ohne Schwierigkeiten durch die Phase "Fahren mit 17" zu kommen.
  • Ohne ausreichende Kenntnis kann die Begleitung zur Quälerei werden.

Die Begleitperson soll …

  • Ansprechpartner sein.
  • Sicherheit vermitteln.
  • Ratschläge geben.
  • Wissen was im Notfall zu tun ist.

Die Begleitperson ist immer nur Beifahrer!

  • Eingreifen ist verboten.
  • Fahranfänger sind alleinverantwortlich.

 

Was ist der Führerschein Klasse B?

  1. Rechts oben über dem jeweiligen Flyer anklicken. Im neuen Fenster öffnen.
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  3. Fragen und Antworten zum Führerschein mit 17 - Flyer Nr. 8 & 9

Die Anmeldung zur kostenlosen Voll-Beratung zum Führerschein mit 17

Bereits gut ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich zum Führerschein?

  • Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ (Info-Flyer NRW in PDF) sind zusätzlich zwei Beiblätter auszufüllen und abzugeben. 
  • Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter müssen zustimmen.
  • Das Einverständnis der Begleitperson ist erforderlich.
  • Formular 1 in PDF zum Ausfüllen.
  • Formular 2

Mitzunehmen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Lichtbild
  • Sehtest vom Optiker
  • Bescheinung über Sofortmaßnahmen am Unfallort,
    das ist die abgespeckte „Erste-Hilfe“
  • Geld.
  • Für das „ Begleitende Fahren ab 17“ sind zusätzliche Gebühren fällig

 

Führerschein – Antrag bei der Behörde?

  • Der Führerscheinantrag wird dann i.d.R. durch die Fahrschule eingereicht.
  • Die genannten Unterlagen müssen vollständig sein.

 

Wie teuer ist der „Führerschein ab 17“?

  • Genauso das gleiche wie die anderen Führerscheine.
  • Allerdings kommen noch Gebühren dazu:
  • Für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung.
  • Für die Überprüfung der Begleitperson.
  • Die Auskunft über die jeweilige Begleitperson aus dem Verkehrszentralregister.

Brauche ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten für den „Führerschein mit 17“?

  • Nein, das ist nicht erforderlich.

 

Kann jemand zum Beispiel noch mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" beginnen?

  • Ja.

 

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?

  • Bis zum 18. Geburtstag.

 

Gilt der Führerschein auch in anderen Bundesländern?

  • Ja, er gilt in ganz Deutschland.
  • Für den Erwerb gilt jedoch das Wohnortprinzip. Nur dort wo ich wohne, kann ich an der Ausbildung zum „Begleiteten Fahren“ teilnehmen.

 

Kann ein Bewerber mit 16 Jahren bereits die Prüfung für die „Doppelklasse“ B (Pkw) und A (Krafträder) machen?

  • Nein. Die Theorie-Prüfung der Klasse A darf drei, die Praxis-Prüfung darf einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

 

Wie viel Theorieunterricht ist nötig, wenn ich bereits mit 17 am „Begleiteten Fahren“ teilnehme und auch noch die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?

  • Lediglich sechs Doppelstunden Grundstoff, weil eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert wird plus vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
  •  

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim „Begleiteten Fahren ab 17“ in der Klasse B und BE eingeschlossen?

  • Die Klassen M, L und S.

 

Dürfen Fahrzeuge der Klassen M, L, und S ohne Begleitung geführt werden?

  • Ja, weil der Bewerber das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.

 

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?

  • Nein. Es ist alles genauso wie bei einer „normalen“ Führerscheinprüfung der Klasse B.

 

Wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

  • Drei Monate vor dem 17. Geburtstag.

 

Wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

  • Einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

 

Gibt es mit 17 einen „richtigen“ Führerschein?

  • Nein. Es wird eine „Prüfungsbescheinigung“ erteilt, in der die Begleitperson(en) eingetragen sind. 
  • Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nur für Fahrten im Inland. 
  • Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson/en Auto fahren. 
  • Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

  • Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

 

Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt?

  • Nein, er muss beantragt werden. 
  • Es wird empfohlen diesen Antrag gleich mit dem Antrag zum „Begleiteten Fahren ab 17“ abzugeben. 
  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein ausgehändigt. 
  • In einigen Fahrerlaubnisbehörden ist der Direktversand des Kartenführerscheins von der Bundesdruckerei an den Bewerber möglich. 

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

  • Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. 
  • Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt aber mit dem 18. Geburtstag.

 

Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das „Begleitete Fahren ab 17“ bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist?

  • In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein (zum Beispiel in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.

 

Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S im Ausland gefahren werden?

  • Nein, nur im Inland. Auf Antrag ist jedoch die Ausstellung eines Kartenführerscheins möglich, der dann auch zu Fahrten im Ausland in den o.g. Klassen berechtigt.

 

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

 

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

  • Zwei Jahre, wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb.

 

Muss ein Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?

  • Der Begleitperson wird ausdrücklich empfohlen, eine so genannte Vorbereitungsveranstaltung (ca. 90 Minuten) zu absolvieren. 
  • Im günstigsten Fall nehmen Fahranfänger und Begleiter an dieser Veranstaltung teil. 
  • Angeboten werden diese Kurse in den Fahrschulen.

 

Kann ich die Probezeit auch schon beim „Führerschein mit 17“ verkürzen?

  • Ja. Auch hier gibt es die Möglichkeit, gegen Gebühr wie bei einem „normalen“ Führerschein, eine zweite Ausbildungsphase in der Fahrschule zu absolvieren (Sicherheitstraining plus Theorieunterricht). 
  • Damit kann die Probzeit um ein Jahr verkürzt werden. 
  • Das kann frühestens ein halbes Jahr nach Erhalt der Fahrerlaubnis erfolgen.

 

Wer darf den Fahranfänger als Begleitperson begleiten?

  • Der Begleiter muss:
  • muss mindestens 30 Jahre alt sein;
  • muss seit mindestens fünf Jahre (ununterbrochen) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen;
  • Darf höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung).

 

Hat der gesetzliche Vertreter Einfluss auf die Begleitperson?

  • Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu der Begleitperson hat bei der Antragstellung zu erfolgen. 
  • Soll die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleitpersonen ergänzt werden, ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erneut einzuholen.

 

Was ist, wenn etwas passiert – Haftet Fahrer oder Beifahrer?

  • Der minderjährige Fahrer wird haftungsrechtlich nicht anders behandelt als ein volljähriger Fahrer. Die Begleitperson kann nicht für falsche Ratschläge haftbar gemacht werden. Eine Mithaftung wird nur in Ausnahmefällen angenommen.

 

Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?

  • In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. 
  • Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. 
  • Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. 
  • Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.

 

Wenn der Begleiter während der zurückliegenden fünf Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?

  • Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis geblieben ist.

 

Wie viele Begleiter darf ich haben?

  • Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. 
  • Am Ende ist es eine Frage der Kosten. 
  • Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren berechnet.

 

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?

  • Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.

Darf der Fahranfänger seinen Vater nach einer Feier nach Hause fahren, wenn dieser als Begleitperson schon mehr als zwei Bier getrunken hat?

  • Nein. Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen bzw. überschreiten und darf nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

  • Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis – also die Prüfungsbescheinigung – wird widerrufen.

Warum darf ein 23 jähriger Fahrlehrer, der seinen 17 jährigen Bruder ausgebildet hat, keine "Begleitperson" sein?

  • Die Anforderungen, welche die Begleitperson erfüllen muss, sind in § 48a Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Ein Kriterium dabei ist, dass die begleitende Person das 30. Lebensjahr vollendet haben muss.
  • Die begleitende Person steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich gewollt, dass die Ausbildung im Rahmen des "Begleitenden Fahrens ab 17" ausschließlich durch den Berufsstand der Fahrlehrer in üblicher Ausbildung zur Klasse B/BE (Pkw) erfolgt.
  • Die Begleiter haben keine besonderen Aufgaben, insbesondere keine Ausbildungsfunktion. Die Begleitung kann insofern durch "jedermann" der die Voraussetzungen erfüllt, wahrgenommen werden. Für bestimmte Berufsgruppen sind keinerlei Ausnahmen geschaffen worden, so dass auch ein Fahrlehrer in der Funktion als Begleitperson ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen muss.

Darf ich als Teilnehmer des "Begleiteten Fahrens ab 17" unter Alkoholeinfluss Auto fahren?

  • Grundsätzlich gilt für alle Fahrzeugführer die 0,5-Promille-Regelung. Seit dem 1. August 2007 unterliegen jedoch Fahranfänger(innen) während der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einem absoluten Alkoholverbot.

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Fahranfänger ohne Begleiter fährt?

  • Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfungsbescheinigung wird widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis des "Begleiteten Fahrens ab 17", also die Abnahme der Prüfungsbescheinigung, für die eingeschlossenen Klassen M, S und L?

  • Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des „Begleiteten Fahrens ab 17“ hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen M, S und L widerrufen werden. 
  • Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

Wann darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?

  • Wenn der Bewerber an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen hat. Anschließend sind die Voraussetzungen für die Neuerteilung erneut zu prüfen.